Kunden Login
Kundenbereich

Immobiliengutachtenanzeigen

Durch unsere langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbewertung kennt unser Wertermittlungsteam die Märkte und sucht für die Kunden immer nach der besten und kostengünstigsten Lösung. Immobiliengutachter können den Zustand einer Bestandsimmobilie beurteilen und den realen Marktwert ermitteln. Rechtsanwälte und Steuerberater empfehlen oftmals ein Wertgutachten als wertvolle Hilfe zum Beispiel bei außergerichtlichen Entscheidungen. Sie haben längst erkannt, dass eine fundierte Bewertung von Immobilien komplex ist, da sehr viele Faktoren in Verbindung mit Marktkenntnis und Erfahrung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen und beachtet werden sollten.

— Das Team ist spezialisiert auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken:

  • Wohnimmobilien: Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilien: Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Gewerbeparks, Logistikimmobilien, Teileigentume
  • Industrieimmobilien: Produktionsgebäude, Werkstätten, Lagerhallen, Industrieparks
  • Sonderimmobilien: Hotelimmobilien, Gastronomieimmobilien, Freizeitimmobilien, Sozialimmobilien, Kulturimmobilien

— Das Tätigkeitsfeld beinhaltet im Wesentlichen die unabhängige:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte
  • Erstellung von Beleihungswertgutachten
  • Ermittlung von Entschädigungswerten
  • Wertermittlung großer Portfolios
  • Bodenwertermittlung
  • Wertermittlung bei Grundstücken, die von Sanierungs-, Entwicklungs-, Umlegungs- und Grenzregelungsverfahren betroffen sind
  • Bewertung nach dem Bewertungsgesetz

Verkehrswertgutachtenanzeigen

Ein Verkehrswertgutachten stellt den aktuellen und tatsächlichen Wert einer Immobilie dar. Es ist ein umfassender Bewertungsbericht, der auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt wird und beinhaltet detaillierte Beschreibungen und Kalkulationen sowie eine umfangreiche Fotodokumentation. In Abhängigkeit vom jeweiligen Objekttyp wird das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren angewendet. Weder Käufer noch Verkäufer urteilen sachlich und nüchtern. Vielmehr hat die subjektive Beurteilung der einzelnen Kriterien wie die Beschaffenheit des Hauses, seine Ausstattung und die Lage großen Einfluss auf den Wert. Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Verkäufer und Käufer vor unrealistischen Preisvorstellungen bewahrt.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann abgesehen vom Kauf oder Verkauf zahlreiche andere Gründe haben (z. B. eine Auseinandersetzung vor Gericht, die Bestimmung des Wertes der Immobilie im Erbschaftsfall oder die Wertbestimmung für das Finanzamt, Zwangsversteigerungen, erzwungener Vermögensaufteilung oder anderen Fällen).

Markt- und Beleihungswertgutachtenanzeigen

Neben dem Verkehrswert nimmt die Bedeutung der Immobilienbewertung für finanzwirtschaftliche Zwecke zu. Der Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert kann die absolute Obergrenze sein, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner Vorschriften Darlehen gewähren darf. Für Banken und Kreditinstitute sind Beleihungswertgutachten gem. Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) als wichtiges Instrument der täglichen Entscheidungsfindung für Kreditengagements zu nennen. Der Umfang und der Inhalt sind mit Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB vergleichbar. Es gibt einige wenige nuancierte Unterschiede.

Exposéanzeigen

Zur Präsentation und Vermarktung von Immobilien werden Objektbeschreibungen in Form von Exposés angefertigt. Neben Fotos, Lageplänen und Grundrissen gehören dazu auch die grundlegenden Objektdaten.
ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Martin Uthicke anzeigen
Bild: © Maksym Dykha - Fotolia.com